Nutzungsbedingungen BiddingLab

Stand : 01.09.2019

§ 1 Geltungsbereich

1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von Softwarefunktionalitäten auf der Grundlage von einem Software as a Service (SaaS). Für BiddingLab gilt die Sunlab GmbH, Bamberger Str. 9, 63743 Aschaffenburg als “Provider”, der Nutzer (im Folgenden: „Nutzer“) und Kunde und Provider im Folgenden gemeinsam „Parteien“ und einzeln „Partei“.

2 Der Provider ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Nutzungsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Provider wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.

3 Als Bestandteil der SaaS-Lösung wird Speicherplatz auf zentralen Servern zur Verfügung gestellt, auf den die mit der SaaS-Lösung erzeugten und verarbeiteten Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden können.

4 Üblicherweise ist die SaaS-Lösung auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, werden wir nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse informieren.

§ 2 Leistungen

1 Der Provider ermöglicht dem Nutzer die Nutzung des Tools BiddingLab über das Internet als „Software as a Service/ SaaS“ (nachstehend das „Tool oder die Software“ genannt). Der Provider stellt hierfür das Tool auf ihren eigenen Servern oder auf Servern eines Rechenzentrums in Deutschland zum Zugriff zur Verfügung. Über diese Server wird die Software zur Nutzung bereitgehalten sowie die Daten, die bei der Nutzung der Software erzeugt, erhoben, genutzt und vorgehalten werden, im vereinbarten Umfang gespeichert und über einen Datenfernzugriff zum bestimmungsgemäßen Abruf bereit gehalten. Der Zugriff auf das Tool und die gespeicherten Daten ist jederzeit außerhalb des Wartungsfensters möglich, es sei denn, der Provider muss dringende Supportmaßnahmen oder sonstige dringende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit durchführen.

2 Eine Überlassung der Software im Object- oder Quellcode erfolgt nicht.

3 Der Provider räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht des Tools “BiddingLab“ gemäß Ziffer 1 für die Laufzeit des Vertrags ein.

4 Der Provider ist nicht verpflichtet, dem Nutzer eine Dokumentation des Tools/Bedienerhandbuch zur Verfügung zu stellen. Der Provider stellt Hinweise zu den Grundfunktionalitäten im Tool selbst zur Verfügung und ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu entsprechenden Informationen, die die Firma Sunlab nach Bedarf online zugänglich macht.

5 Das Tool wird dem Nutzer ab dem Routerausgang des von dem Provider bzw. deren Dienstleisters betriebenen Rechenzentrums, zur Nutzung bereitgestellt. Die Herstellung und die Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Endgerät des Nutzers und dem von Provider betriebenen Übergabepunkt obliegt dem Nutzer.

§ 3 Änderungen des Tools, Fehler, Wartungsfenster, Erweiterungen des Tools

1 Der Provider ist berechtigt, das Design des Tools zu ändern. Ebenso ist diese berechtigt, die Struktur und Funktionalitäten des Tools anzupassen. Der Provider wird den Nutzer auf wesentliche Änderungen hinweisen.

2 Ist der Provider zur Beseitigung von Fehlern/Mängeln des Tools oder zur Herbeiführung/Aufrechterhaltung der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Tools verpflichtet, behält sich der Provider die Wahl der Art der Mängelbeseitigung vor.

3 Der Provider ist berechtigt, ein Mal wöchentlich für die Dauer von maximal zwei Stunden den Zugriff auf das Tool und die gespeicherten Daten zu verwehren (Wartungsfenster), um Änderungen am Tool oder sonstige Wartungsarbeiten durchführen zu können. Der Provider wird sich bemühen, die Einschränkungen für den Nutzer so gering wie möglich zu halten, u.a. die Arbeiten nachts durchzuführen.

§ 4 Vom Nutzer eingestellte Inhalte, Meldung von Rechtsverletzungen

1 Der Nutzer hat Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm oder durch Dritte mit seiner Einwilligung eingestellten Inhalte dem geltenden Recht entsprechen, insbesondere keine Rechte Dritter verletzt werden.

2 Sollte dem Provider durch Dritte gemeldet werden, dass sich ein gesetzeswidriger Inhalt (Text, Bild, Video o.Ä.) befindet, ist der Provider berechtigt, diesen ganz oder teilweise vorläufig zu sperren. Der Provider wird den Nutzer über den Vorwurf des Dritten informieren, diesem die Gelegenheit zur Stellungnahme geben und diese an den Dritten weiterleiten. Sofern über diesen Weg keine eindeutige Klärung des Streitfalls möglich ist, verbleibt es bei der Sperrung des betroffenen Inhalts. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den gleichen oder kerngleichen Inhalt erneut einzustellen.

§ 5 Kündigung

1 Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung auf unbestimmte Zeit (Abonnement-/Update-Service) kann der Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben.

2 Ist eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestbezugs-/Mindestnutzungs- dauer automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, längstenfalls um ein ein Jahr.

3 Im Falle der Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Kündigungsfrist oder Mindestnutzungsdauer hat der Kunde bis zum Ende der vertraglichen Restlaufzeit weiterhin Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

4 Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Darüber hinaus können bei den meisten Produkten Kündigungen/Abbestellungen im Kundenkonto (online) vorgenommen werden. Eine Annahmeverweigerung oder Nichtnutzung von Lieferungen und Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung. Ohne rechtzeitig eingehende Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer automatisch.

§ 6 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

1 Der Provider hält sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen.

2 Der Nutzer räumt dem Provider für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von dem Provider für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Provider ist auch berechtigt, die Daten ggf. in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Provider berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

3 Wenn und soweit der Kunde auf von dem Provider zur Vergütung gestellten Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, schließen die Parteien eine schriftliche Auftragsdatenvereinbarung ab, die als wesentlicher Bestandteil zu dem Vertragsverhältnis gilt. Für diesen Fall ist hinsichtlich personenbezogener Daten ausschließlich der Kunde für die Einhaltung der Regelungen nach dem BDSG verantwortlich.

§ 7 Geheimhaltung

1 Die Parteien werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung ergibt.

2 Die Verpflichtungen nach § 7.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach dem Empfangsdatum von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt werden;
der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

3 Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur in vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben. Der Nutzer ist nicht berechtigt, als Vertreter oder Handelspartner des Providers aufzutreten. Der Nutzer ist ohne vorherige Zustimmung des Providers nicht berechtigt, Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken zu verwenden.

4 Die Verpflichtungen nach § 7.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach § 7.1 nicht nachgewiesen ist.

§ 8 Haftung

1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

2 Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Providers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

3 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Provider, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Der Höhe nach haftet der Provider in diesem Falle jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

4 Eine weitergehende Haftung des Providers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Providers für anfängliche Mängel.

5 Der Provider haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

6 Der Provider haftet auch nicht für den Inhalt der Werbekampagnen des Kunden, insbesondere macht sich der Provider diese Inhalte nicht zu Eigen.

7 Für den Fall, dass die Vertragspartner eine kostenlose Nutzung einzelner Softwareprodukte vereinbart haben, ist die Haftung des Providers abweichend von den vorstehenden Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (vgl. § 599 BGB). Eine weitergehende Haftung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

8 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Haftungsfreistellung

1 Der Provider haftet nicht für die vom Kunden in Online-Werbeplattformen (z.B.: Google Ads, Yandex, Facebook, Bing) eingestellten Werbekampagnen. Für diese haftet ausschließlich der Kunde. Der Kunde dem Provider insofern von sämtlichen Ansprüchen anderer Nutzer, Online-Werbeplattformen oder sonstigen Dritten (einschließlich Behörden) wegen der Verletzung ihrer Rechte durch rechtsverletzende oder falsche Angaben in Werbekampagnen des Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von rechtsverletzenden Suchbegriffen, freizustellen. Der Kunde übernimmt alle Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die dem Provider aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Providers bleiben unberührt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass dem Provider tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.

2 Die vorstehenden Pflichten gelten nur dann, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

1 Es gilt das Recht der BRD mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aschaffenburg.

3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Sunlab GmbH, Bamberger Str. 9, 63743 Aschaffenburg; Registration court: Aschaffenburg; Commercial registry number: HRB 11563
Managing Director: Andreas Kraus